Wasserbau
Wehrbau und Schütz
Als Schütz wird im Wasserbau eine Anlage (Schieber, Schützenplatte) zur Regelung des Wasserdurchflusses von Leitungen bzw. zum Absperren und Aufstauen von Wasserläufen oder Schleusen bezeichnet. Größere Anlagen werden als Wehr bezeichnet.
Ein Wehr ist im Wasserbau eine Stauanlage, die im Allgemeinen einen Flussbereich abschließt. Dabei wird der Bereich der Wehranlage unterhalb des Wehres als Unterwasser und der sich oberhalb der Wehranlage befindende Wasserspiegel als Oberwasser bezeichnet. Das überfallende Wasser fällt hinter dem Wehr in ein Tosbecken. Das Tosbecken kann mit einer Schwelle abgeschlossen werden, die zur Stabilisierung dient.
Wehranlagen weisen oft bauliche Mängel auf: Betonschäden oder herausgelöste Wasserbausteine können auf die Dauer zu Zerfall führen. Wehranlagen sollten daher vorsorglich, spätestens aber bei Verdacht auf Schäden unter Beachtung der einschlägigen Normen überprüft werden. Gegebenenfalls sind Sanierungskonzepte zu entwickeln. Die Sanierung eines Wehrs kann je nach Schadenssituation sinnvoll oder notwendig sein.
Schütztafel und Oberwasser
Im einfachsten Fall besteht die Schütztafel aus einer rechteckigen Holz- oder Metallplatte, die in den Querschnitt zwischen den Trägern passt. Diese Schütztafel kann senkrecht gehoben bzw. gesenkt werden, wobei das Wasser unter der Platte durchfließt.
Die Betätigung erfolgt bei kleineren Anlagen meist manuell mit Winden, bei größeren mit einem Hydraulikhebewerk. Dabei muss der erhöhte Wasserdruck beim raschen Schließen und Öffnen des Schützes berücksichtigt werden. Beim Doppelschütz ist die Tafel geteilt, sodass man die beiden Schütztafeln unabhängig voneinander bedienen kann.